Am 27. September 2009 wurde die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch Volk und Stände angenommen. Obwohl in der Vorlage festgehalten ist dass die Anhebung der Mehrwertsteuersätze auf den 1. Januar 2010 erfolgt tritt die Regelung erst ab dem 1. Januar 2011 in Kraft. Dies hat der National- und Ständerat aus konjunkturellen Gründen beschlossen.
Somit wird ab dem 1. Januar 2011 der Normalsatz während sieben Jahren um 0.4 Prozentpunkte von 7.6% auf 8.0% erhöht. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird in dieser Zeit um 0.1 Prozentpunkte von 2.4% auf 2.5% und der Sondersatz um 0.2 Prozentpunkte von 3.6% auf 3.8% erhöht.
Das Ergebnis der Volksabstimmung hat keinen Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuergesetzes, welches ab dem 1. Januar 2010 definitiv in Kraft tritt.
