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Eine kluge Vorsorgeplanung mildert die Steuerbelastung


Erwerbstätige können im Jahr 2011 ergänzend zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule CHF 6682.– in eine Säule 3a einzahlen. Besitzt der Steuerpflichtige keine 2. Säule, kann er gar CHF 33 408.– beziehungsweise maximal 20 % des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einbringen. Dieser Beitrag ist vom steuerbaren Einkommen absetzbar und entlastet die definitive Steuerrechnung 2011. Damit man den Abzug geltend machen kann, muss die Zahlung spätestens bis am 31. Dezember 2011 auf dem Vorsorgekonto bei einer Bank oder Versicherung eingegangen sein.
Die zukünftige Steuerbelastung mildert, wer auf mehrere 3a-Konten bei einer oder mehreren Vorsorgeeinrichtungen einzahlt. Da bei einem Säule-3a-Konto immer nur das gesamte Guthaben – ausgenommen Vorbezug für Wohneigentum – bezogen oder übertragen werden kann, lässt sich mit einer gestaffelten Auszahlung von mehreren Konten die Steuerprogression brechen. Denn alle Auszahlungen eines Kalenderjahrs werden zusammengerechnet und zu einem reduzierten Satz getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Die gestaffelte Auszahlung der Vorsorgeguthaben lohnt sich allein darum schon, weil die meisten Kantone die Auszahlungen der 2. und 3. Säule addieren. Durch die Progression steigt bei der Auszahlung die steuerliche Belastung. Soll die Kapitalauszahlung aufgeschoben werden, muss man dies der Vorsorgeeinrichtung frühzeitig schriftlich mitteilen.