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Eine kluge Vorsorgestrategie reduziert die Steuerbelastung


Wer Jahr für Jahr Beiträge in die 2. und 3. Säule einzahlt, profitiert heute von Steuervorteilen. Um auch beim Bezug der Vorsorgeguthaben vor der Pensionierung von Steuereinsparungen zu profitieren, bedarf es einer frühzeitigen Planung.

Der Staat fördert das Sparen fürs Alter mit steuerlichen Anreizen. So lässt es das Gesetz zu, Vorsorgeleistungen der 2. und 3. Säule zeitlich gestaffelt zu beziehen. Wer seine Vorsorge während der Berufstätigkeit auf mehreren Pfeilern aufbaut, profitiert von Steuervorteilen. Indem die Vorsorgegelder dann vor der Pensionierung in unterschiedlichen Kalenderjahren bezogen werden, lässt sich die Steuerprogression brechen. Die ausbezahlten Vorsorgeleistungen werden einzeln zu einem jeweils niedrigeren Steuersatz besteuert, als dies bei einem einmaligen Bezug der gesamten Vorsorgegelder der Fall wäre. Je früher die Einzahlungen auf verschiedene Konten geleistet werden, umso grösser ist der finanzielle Nutzen.

Veranlagungsgrundlage
Die aus Vorsorgekonten ausbezahlten Gelder werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Dieser beträgt bei der direkten Bundessteuer 20% und bei der Kantons- und Gemeindesteuer je nach Wohnkanton 33¹/³% bis 40% des ordentlichen Satzes. Beziehen beide Ehepartner ihr Vorsorgekapital im gleichen Kalenderjahr, werden die Auszahlungen für die Besteuerung zusammengerechnet. Dadurch wirkt eine höhere Steuerprogression. Ehepartner reduzieren ihre gemeinsame Steuerbelastung, indem sie ihre Vorsorgegelder in unterschiedlichen Jahren beziehen.

Rechtzeitig planen
Das angesparte Vorsorgekapital muss pro Vorsorgevertrag auf einmal bezogen werden. Daher empfiehlt es sich, Einzahlungen in die Altersvorsorge so früh wie möglich auf verschiedene Konten zu leisten. Auch der Bezug des Kapitals aus der Pensionskasse, Vorsorgegelder aus 3a-Konten und Freizügigkeitsleistungen sind rechtzeitig zu planen, damit die Beträge in unterschiedlichen Steuerjahren bezogen werden können. Wer sein Altersguthaben in Kapitalform aus der Pensionskasse beziehen will, muss dies der Kasse ein bis drei Jahre im Voraus schriftlich mitteilen. Ihr Treuhänder berät Sie kompetent und persönlich in allen Fragen rund um die Vorsorge.