Auditrium AG
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Rip-Deal oder Geldwechselbetrug


Betrügerische Devisentauschgeschäfte werden als Rip-Deal bezeichnet (Rip = entreissen, Deal = Geschäft). Dabei suchen die Betrüger ihre Opfer unter Inserenten: beispielsweise für Immobilien, Beteiligungen an Firmen, Kunstgegenstände, Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Segel-oder Motorboote) oder weitere Wertgegenstände (teure Uhren, Schmuck, Antiquitäten). Sie vereinbaren ein Treffen mit dem Inserenten. Im Rahmen eines Devisentauschgeschäfts verspricht der Betrüger einen hohen Gewinn. Bei der Geldübergabe entreisst der Täter dem Opfer dessen Geld. Grösste Vorsicht ist geboten, wenn

  • der Gewinn für das Devisentauschgeschäft unverhältnismässig ist,
  • das Geschäft mit Bargeld abgewickelt werden soll,
  • die Übergabe im Ausland geplant ist,
  • der Treffpunkt kurz vor dem Termin geändert wird und ein öffentliches Lokal ist,
  • der «Interessent» den Kaufpreis des Objekts unbesehen akzeptiert,
  • vor den Verkaufsverhandlungen Geldwechselgeschäfte angeboten werden.
Das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement warnt davor, sich auf derartige Angebote einzulassen. Diese werden zudem in einigen Ländern unter dem Verdacht auf Geldwäscherei strafrechtlich verfolgt.