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Vorsicht bei dubiosen Rechnungen und Offerten


Mit arglistigen Tricks versuchen dubiose Gesellschaften, den KMU das Geld aus der Tasche zu ziehen. Oft gleichen sich die Muster: Die Trickbetrüger erheben eine Gebühr für die Registrierung oder die Änderung eines Registereintrags. Wer richtig handelt, bewahrt das Unternehmen vor Verlusten und schützt die Mitarbeitenden.

Oft spielt sich die nachfolgend beschriebene Szene gleich ab. Ein Mitarbeiter eines Registers oder eines Online-Firmenverzeichnisses erkundigt sich beim Unternehmen, ob es den Vertrag für sein Inserat im Branchenbuch verlängern wolle. Der Geschäftsführer kann sich nicht daran erinnern, in einem solchen Verzeichnis inseriert zu haben. Deshalb will er den Vertrag nicht verlängern. Daraufhin meint der Anrufer, um das Inserat zu stoppen, müsse er lediglich das per Fax zugestellte Formular unterschreiben und retournieren. Kurz darauf erhält das Unternehmen eine horrende Rechnung. Als der Geschäftsführer nicht darauf reagiert, folgt eine Mahnung  eines Inkassobüros, das droht, bei ausbleibender Bezahlung die Betreibung einzuleiten. So oder ähnlich gehen dubiose Gesellschaften vor, die Registereinträge verkaufen, welche nichts mit dem Handelsregister und anderen amtlichen Einträgen zu tun haben.

Mitarbeitende über ominöse Praktiken informieren
Es lohnt sich, bei zweifelhaften  Angeboten und unverlangten Offerten vorsichtig zu sein. In vielen Fällen erfolgen derartige Anfragen telefonisch. In der Hektik des Tagesgeschäftes kann es passieren, dass Mitarbeitende unachtsam sind. Viele dieser dubiosen Gesellschaften wenden sich direkt an die Buchhaltung, das Sekretariat oder an neue Mitarbeitende. Weisungen, wie beispielsweise nie etwas zu unterschreiben, aus dem nicht her- vorgeht, worum es geht, oder Verträge inklusive Kleingedrucktes stets sorgfältig durchzulesen, sind der wichtigste  Schritt. Ist die Firma unbekannt und liegt kein unterschriebener Vertrag vor, sollten zugestellte Offerten und allfällige Rechnungen sofort weggeworfen werden. Wer  diese grundlegenden Vorsichtsmassnahmen beachtet, erspart sich Ärger und schont die Nerven.

Was tun, wenn es trotzdem passiert?
Die Angebote und das Vorgehen  solcher zwielichtigen Gesellschaften sind unlauter und anfechtbar. Wer feststellt, irrtümlich eine solche Offerte unterzeichnet zu haben, sollte den Vertrag unbedingt mit einem eingeschriebenen Brief anfechten. Darin teilt man dem Anbieter mit, dass man durch das Formular getäuscht wurde und der Vertrag deshalb angefochten wird. Damit ist der Vertrag ungültig. Macht ein nkassobüro eine Forderung geltend, ist dieses mit einem eingeschriebenen Brief zu informieren, dass der Vertrag wegen absichtlicher Täuschung beziehungsweise Grundlagenirrtum angefochten wurde. Somit sei der Vertrag ungültig und die Rechnung hinfällig. Die Rechnung unter keinen Umständen bezahlen. Sollte danach ein Zahlungsbefehl eintreffen, ist spätestens innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Ein Rechtsvorschlag ist ein Ein- beziehungsweise Widerspruch gegen eine Rechtshandlung mit der Folge, dass über die Zulässigkeit der betreffenden Handlung ein Gericht entscheiden muss. Durch den Rechtsvorschlag wird die Betreibung gestoppt. Der Beweis, dass die Forderung berechtigt ist, obliegt der dubiosen Gesellschaft. In der Regel wird diese mangels Erfolgschancen auf weitere rechtliche Schritte verzichten. Damit ist der Fall abgeschlossen. Die Aktivitäten der dubiosen Gesellschaft lassen sich dadurch allerdings nicht vermeiden. Sie wird sich weitere Unternehmen für ihre betrügerischen Machenschaften suchen.

Seriöse Register- und Brancheneinträge
Wer neben dem amtlichen Register weitere Registereinträge in einem Branchenbuch oder im Internet wünscht, kann sich unter www.sadv.ch über seriöse Adressverlage informieren. Zudem steht Ihr Treuhänder gerne für Fragen zur Verfügung.