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Vorsorgeguthaben 3a in Fonds investieren?


Fonds galten dank guter Erträge lange als optimale Anlage für die Vorsorgegelder. Wer in Anlagefonds investieren möchte, sollte vorab deren Vorsorgereglement prüfen. Denn muss das Vorsorgekonto dann aufgelöst werden, wenn die Börsenkurse tief stehen, schmälern Kursverluste den aus dem Vorsorgeguthaben zurückbezahlten Betrag.

Zeitpunkt der Auszahlung ist entscheidend
Das Guthaben der Vorsorge 3a kann grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung (Männer 65, Frauen 64) bezogen werden. Für dauernd selbst genutztes Wohneigentum, bei Aufnahme selbstständiger  Erwerbstätigkeit oder Auswanderung ins Ausland wird das Guthaben auf Wunsch früher ausbezahlt. Seit dem 1. Januar 2008 kann die Säule 3a maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus weitergeführt und somit die Beiträge weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung dafür: Es besteht weiterhin eine Erwerbstätigkeit die ein AHV-pflichtiges Einkommen darstellt.

Rendite kontra sichere Anlage
Vorsorgegelder der Säule 3a oder Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule können in Anlagefonds investiert werden. Diese Variante verspricht längerfristig eine höhere Rendite, als wenn das Guthaben auf dem Vorsorgekonto belassen und momentan mit 2 bis 2,5 % verzinst wird. Die einzelnen Vorsorgestiftungen bieten unterschiedliche Lösungen an, die sich allerdings alle im Rahmen der Anlagerichtlinien, der Verordnung über die steuerlichen Abzugsberechtigungen für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), bewegen..

Vorsorgereglement prüfen – Verlust vermeiden
Je nach Vorsorgereglement müssen die Fonds bei der Auflösung des Vorsorgekontos zwingend verkauft werden. Diese Situation kann sowohl altersbedingt wie auch beim Todesfall des Vorsorgenehmers eintreten. Bei schlechter Börsenlage resultiert ein Kursverlust. Zwar besteht die Möglichkeit, die gleichen Anlagefonds unmittelbar nach dem Verkauf wieder zu erwerben, dies ist jedoch mit entsprechenden Gebühren verbunden.

Es empfiehlt sich, vor dem Kauf von Anlagefonds abzuklären, ob diese bei Auflösung des Vorsorgekontos ins private Depot übertragen werden können. Dadurch gewinnt man an Handlungsfreiheit, die Anlagefonds können zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden. Der Übertrag ins private Depot ist bereits bei einigen Vorsorgestiftungen möglich, die das Problem erkannt und die Vorsorgereglemente teilweise angepasst haben. Sobald das Vorsorgeguthaben bezogen wird, unterliegt es getrennt vom übrigen Einkommen einer reduzierten Steuer, die auch beim Übertrag ins private Depot erhoben wird.

Fazit
Zurzeit können Männer im Alter zwischen 60 und 70, Frauen zwischen 59 und 69 Jahren ihr Altersguthaben aus der Säule 3a flexibel beziehen. Wie diese Vorsorgegelder richtig investiert und zu welchem Zeitpunkt am besten bezogen werden, gilt es rechtzeitig abzuklären. Ihr Treuhänder berät Sie in allen Fragen rund um die Risiko- und Altersvorsorge.