Klare Bestimmungen
Heute schon unterscheide man in der Praxis zwischen der Prüfung von Publikumsgesellschaften und wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen einerseits und der Prüfung von kleinen und mittleren Unternehmen andererseits. Die neue Regelung bringt für diese Unterscheidung klare gesetzliche Bestimmungen.
Grösse und Bedeutung
Neu entscheidet nicht mehr die Rechtsform, ob eine juristische Person über eine Revisionsstelle verfügen muss, sondern Grösse und Bedeutung eines Unternehmens. Die neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht betreffen Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Für Personengesellschaften gilt die Revisionspflicht nach wie vor nicht.
Ordentliche oder Eingeschränkte Revision
Man unterscheidet neu Ordentliche Revision und Eingeschränkte Revision. KMU, die gewisse Grössenkriterien nicht überschreiten, können von einer gegenüber der Ordentlichen Revision im Prüfungsumfang Eingeschränkten Revision profitieren. Diese bietet Kleinunternehmen den Vorteil, dass sich Aufwand und Kosten für die Revision in einem angemessenen Rahmen halten.
